Language of document : ECLI:EU:T:2009:446





Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 18. November 2009 – Hansen/Kommission

(Rechtssache T‑295/09 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz – Erledigung“

Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Gegenstandslosigkeit des Antrags – Erledigung (Art. 242 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2) (vgl. Randnrn. 3-4)

Gegenstand

Antrag, die Kommission im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, der Klägerin Geldbeträge zur Unterstützung ihrer Initiativen zur Förderung des Rechts der Behinderten auf Gleichbehandlung und auf Nichtdiskriminierung im Berufsleben zu zahlen

Tenor

1.

Der Antrag auf einstweilige Anordnung ist erledigt.

2.

Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten.