Beschluss des Gerichts vom 7. April 2016 – Aduanas y Servicios Fornesa/Kommission
(Rechtssache T-580/14)1
(„Zollunion – Einfuhr von Zuckersirupen, aromatisiert oder gefärbt, aus Andorra – Betrug – Nacherhebung von Einfuhrabgaben – Antrag auf Erlass der Einfuhrabgaben – Art. 239 der Verordnung [EWG] Nr. 2913/92 – Wegfall des Rechtsschutzinteresses – Erledigung“)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Aduanas y Servicios Fornesa, SL (Lleida, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt I. Toda Jiménez)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Caeiros, B.-R. Killmann und L. Lozano Palacios)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2014) 2376 final der Kommission vom 15. April 2014, mit dem festgestellt wurde, dass der Erlass von Einfuhrabgaben in einem besonderen Fall nicht gerechtfertigt sei (REM 02/2012)
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Aduanas y Servicios Fornesa, SL trägt ein Drittel der Kosten der Europäischen Kommission und ihre eigenen Kosten.
Die Kommission trägt zwei Drittel ihrer eigenen Kosten.
____________1 ABl. C 315 vom 15.9.2014.