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Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 5. Mai 2022 (Vorabentscheidungsersuchen des Nejvyšší správní soud – Tschechische Republik) – HJ/Ministerstvo práce a sociálních věcí

(Rechtssache C-101/21)1

(Vorlage zur Vorabentscheidung – Sozialpolitik – Richtlinie 2008/94/EG – Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers – Art. 2 Abs. 2 – Begriff „Arbeitnehmer“ – Art. 12 Buchst. a und c – Grenzen für die Verpflichtungen der Garantieeinrichtungen – Person, die auf der Grundlage eines mit einer Handelsgesellschaft geschlossenen Arbeitsvertrags die Funktionen eines Mitglieds des Vorstands und eines Direktors dieser Gesellschaft ausübt – Kumulierung von Funktionen – Nationale Rechtsprechung, die dieser Person die mit der Richtlinie vorgesehenen Garantien versagt)

Verfahrenssprache: Tschechisch

Vorlegendes Gericht

Nejvyšší správní soud

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: HJ

Beklagter: Ministerstvo práce a sociálních věcí

Tenor

Art. 2 Abs. 2 und Art. 12 Buchst. a und c der Richtlinie 2008/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers in der durch die Richtlinie (EU) 2015/1794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2015 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Rechtsprechung entgegenstehen, nach der eine Person, die auf der Grundlage eines nach nationalem Recht gültigen Arbeitsvertrags kumulativ die Funktionen eines Direktors und eines Mitglieds des satzungsmäßigen Organs einer Handelsgesellschaft ausübt, nicht als Arbeitnehmer im Sinne dieser Richtlinie eingestuft werden und daher nicht in den Genuss der mit dieser Richtlinie vorgesehenen Garantien kommen kann.

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1     ABl. C 148 vom 26.4.2021.