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Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 11. Mai 2023 – Europäische Kommission/Sopra Steria Benelux und Unisys Belgium

(Rechtssache C-101/22 P)1

(Rechtsmittel – Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Art. 169 – Rechtsmittel, das gegen die Entscheidungsformel der Entscheidung des Gerichts gerichtet ist – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Verordnung [EU, Euratom] 2018/1046 – Art. 170 Abs. 3 – Anhang I Nr. 23 – Abgelehnter Bieter, der der Europäischen Kommission Hinweise darauf übermittelt, dass das ausgewählte Angebot ungewöhnlich niedrig ist – Umfang der Begründungspflicht des öffentlichen Auftraggebers)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (vertreten durch L. André, M. Ilkova und O. Verheecke als Bevollmächtigte)

Andere Parteien des Verfahrens: Sopra Steria Benelux, Unisys Belgium (vertreten durch Rechtsanwälte L. Masson und G. Tilman)

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.

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1     ABl. C 207 vom 23.5.2022.