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Klage, eingereicht am 11. August 2006 - Nolin / Kommission

(Rechtssache F-91/06)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Michel Nolin (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge des Klägers

Aufhebung der Entscheidung des Berufungsbeurteilenden vom 8. April 2006 über die Erstellung der Beurteilung der beruflichen Entwicklung (REC) des Klägers für den Beurteilungszeitraum 2005;

Verurteilung der Beklagten zur Tragung der Kosten.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt seine Klage darauf, dass die Beklagte einen Rechtsfehler begangen habe, da bestimmte Aufgaben und bestimmte wesentliche Punkte in Bezug auf seine Tätigkeit vom Beurteilenden nicht genannt worden seien und keine Bemerkung zu diesen Aufgaben in seinem REC stehe. Dies sei die Folge von schwerwiegenden Inkohärenzen und Unvollständigkeiten bei der Berücksichtigung der relevanten Tatsachen für seine Beurteilung, die offensichtlichen Tatsachenirrtümern gleichkämen.

Außerdem ist der Kläger der Ansicht, dass, ungeachtet der beiden Änderungen, die der Beurteilende bei seinen Kommentaren im Vergleich zum Beurteilungszeitraum 2003 vorgenommen habe, eine Fortschreibung seiner Beurteilung vom Vorjahr erfolgt sei, was gegen Artikel 5 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 43 des Statuts verstoße, da es bedeutende Änderungen in Bezug auf seine Aufgaben gegeben habe und eine solche Fortschreibung ohne die Zustimmung des Betroffenen erfolgt sei.

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