Language of document :

Beschluss des Gerichts vom 10. April 2024 – Biogen Netherlands/Kommission

(Rechtssache T-279/22)1

(Nichtigkeitsklage – Öffentliche Gesundheit – Humanarzneimittel – Beschluss über die Genehmigung für das Inverkehrbringen von Dimethyl fumarate Mylan - Dimethylfumarat – Aufhebung der angefochtenen Entscheidung – Wegfall des Streitgegenstands – Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Biogen Netherlands BV (Amsterdam, Niederlande) (vertreten durch Rechtsanwältin C. Schoonderbeek)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch K. Mifsud-Bonnici, A. Sipos und E. Mathieu als Bevollmächtigte)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Mylan Ireland Ltd (Dublin, Irland) (vertreten durch Rechtsanwalt C. Dekoninck)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses C(2022) 3252 final der Kommission vom 13. Mai 2022 über die Genehmigung für das Inverkehrbringen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Dimethyl fumarate Mylan - Dimethylfumarat als Humanarzneimittel.

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Biogen Netherlands BV und die Europäische Kommission tragen jeweils ihre eigenen Kosten, einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes und des Antrags auf Zulassung zur Streithilfe der Mylan Ireland Ltd.

Mylan Ireland trägt ihre eigenen ihr durch den Antrag auf Zulassung zur Streithilfe entstandenen Kosten.

____________

1     ABl. C 284 vom 25.7.2022.