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Beschluss des Gerichts vom 10. April 2024 – Biogen Netherlands/Kommission

(Rechtssache T-278/22)1

(Nichtigkeitsklage – Öffentliche Gesundheit – Humanarzneimittel – Beschluss über die Genehmigung für das Inverkehrbringen von Dimethyl fumarate Neuraxpharm - Dimethylfumarat – Aufhebung der angefochtenen Entscheidung – Wegfall des Streitgegenstands – Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Biogen Netherlands BV (Amsterdam, Niederlande) (vertreten durch Rechtsanwältin C. Schoonderbeek und Rechtsanwalt B. Jong)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch K. Mifsud-Bonnici, A. Sipos und E. Mathieu als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses C(2022) 3254 final der Kommission vom 13. Mai 2022 über die Genehmigung für das Inverkehrbringen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Dimethyl fumarate Neuraxpharm - Dimethylfumarat als Humanarzneimittel.

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Biogen Netherlands BV und die Europäische Kommission tragen jeweils ihre eigenen Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes.

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1     ABl. C 284 vom 25.7.2022.