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Klage, eingereicht am 14. November 2013 – Siemag Tecberg Group/HABM (Winder Controls)

(Rechtssache T-593/13)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Siemag Tecberg Group GmbH (Haiger, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Sommer)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung in der Rechtssache R1261/2013-4 vom 5. September 2013 der Vierten Beschwerdekammer des HABM aufzuheben;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen;

einen mündlichen Termin zur Verhandlung anzuberaumen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „Winder Controls“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 7, 9, 35, 37, 41 und 42 ‒ Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 11 542 412Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der AnmeldungEntscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der BeschwerdeKlagegründe: Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.