Language of document :

Amtsblattmitteilung

 

SEQ CHAPTER \h \r 1

Klage der Axiom Medical, Inc. gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, eingereicht am 20. Februar 2004

(Rechtssache T-84/04)

Verfahrenssprache: Deutsch

Axiom Medical, Inc., Rancho Dominguez (USA), hat am 20. Februar 2004 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht.

Prozeßbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt R. Köbbing.

Die Klägerin beantragt,

-     die Aufhebung der Entscheidung R 0193/2002-1 der ersten Beschwerdekammer vom 17. Dezember 2004 zu beschließen,

-     hilfsweise die Aufhebung der Entscheidung R 0193/2002-1 bezüglich der Waren der Klasse 10 zu beschließen,

-     die Kosten des Verfahrens der beklagten Partei aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:    Die Klägerin

Angemeldete Gemeinschaftsmarke:        Wortmarke "ATRAUM" für Waren der Klassen 05 (Verbandstoff usw.) und 10 (Medizinische Gegenstände usw) Anmeldung Nr. 11405588

Inhaber des im Widerspruchsverfahren

entgegengehaltenen Marken- oder

Zeichenrechts:                Paul Hartmann Aktiengesellschaft

Entgegengehaltenes Marken- oder

Zeichenrecht:                    nationale und internationale Marke "Atrauman" für Waren der Klasse 05

Entscheidung der Beschwerdekammer:     Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:    Zurückweisung des Widerspruchs

Klagegründe:                    Verstoß gegen Artikel 8 Absatz 1, Buchstabe b) und der Verordnung Nr. 40/94

____________