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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Jamal Ouariachi gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 25. Februar 2004

(Rechtssache T-82/04)

Verfahrenssprache: Französisch

Jamal Ouariachi, wohnhaft in Rabat (Marokko), hat am 25. Februar 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers ist Rechtsanwältin France Blanmailland.

Der Kläger beantragt,

−    die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger insgesamt 150 000 EUR als Ersatz für den ihm entstandenen immateriellen Schaden zu zahlen,

−    der Beklagten die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger, der die marokkanische und die spanische Staatsangehörigkeit besitzt und in Marokko wohnt, ist seit 2000 geschieden; ihm steht ein Besuchsrecht für seine beiden Kinder zu, für die der Mutter das Sorgerecht zugesprochen wurde. 2002 brachte die Mutter die Kinder in den Sudan, wo sie dem Kläger zufolge mit einem Beamten der Kommission zusammenzog, der damals für die Delegation der Europäischen Union in Khartum (Sudan) gearbeitet habe.

Der Kläger macht geltend, seine geschiedene Ehefrau habe eine Einladung der Delegation der Europäischen Union in Khartum erhalten, um die Kinder ihrem Vater entziehen und aus Marokko in den Sudan reisen zu können, und das Konsulat des Sudan habe auf der Grundlage dieser Einladung ein Visum erteilt.

Ferner habe der betreffende Beamte die Schulzeugnisse der beiden Kinder unterschrieben und sei damit unter dem Namen des Klägers aufgetreten.

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