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Klage, eingereicht am 20. Februar 2015 – ZZ/EAD

(Rechtssache F-30/15)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)

Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Klage auf Aufhebung der in Durchführung des Aufhebungsurteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 26. Februar 2014 in der Rechtssache F-53/13, Diamantopoulos/EAD, erlassenen Entscheidung, den Kläger im Beförderungsverfahren 2012 nicht nach Besoldungsgruppe AD 12 zu befördern, und auf Ersatz des geltend gemachten immateriellen und materiellen Schadens

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung vom 29. April 2014, ihn im Beförderungsverfahren 2012 nicht nach Besoldungsgruppe AD 12 zu befördern, für rechtswidrig zu erklären;

den Beklagten zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 25 000 Euro an den Kläger zu verurteilen;

dem EAD die Kosten aufzuerlegen.