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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 30. März 2006 -Yedaş Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret / Rat und Kommission

(Rechtssache T-367/03)1

(Schadensersatzklage − Internationale Abkommen − Assoziierungsabkommen EWG-Türkei − Zollunion zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei − Finanzielle Ausgleichsbeihilfen)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Yedaş Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret AŞ (Ümraniye, Istanbul, Türkei) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Sinner)

Beklagte: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bishop und D. Canga Fano) und Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Boudot und X. Lewis)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Ersatz des Schadens, der durch die Anwendung der Verfahren der Zollunion, die durch das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei und die Zusatzprotokolle zu diesem Abkommen sowie durch den Beschluss Nr. 1/95 des Assoziationsrates EG-Türkei vom 22. Dezember 1995 über die Durchführung der Endphase der Zollunion (ABl. 1996, L 35, S. 1) eingeführt worden ist, verursacht worden sein soll

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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1 - ABl. C 59 vom 6.3.2004.