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Klage, eingereicht am 24. August 2012 - Kampol/HABM - Colmol (Nobel)

(Rechtssache T-382/12)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Kampol sp. z o.o. (Świdnica, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Kępiński)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Colmol-Colchões, SA (Oliveira de Azeméis, Portugal)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

der Klage stattzugeben und die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 21. Juni 2012 in der Sache R 2286/2011-4 aufzuheben;

den Widerspruch Nr. B 1762742 (Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9080078) insgesamt zurückzuweisen;

dem HABM aufzugeben, die angemeldete Marke einzutragen;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen;

hilfsweise den Rechtsstreit an die Vierte Beschwerdekammer zurückzuverweisen, damit diese gemäß den vom Gerichtshof aufgestellten bindenden Kriterien erneut entscheidet.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "Nobel" in den Farben Schwarz, Gold und Rot für Waren der Klassen 10 und 24 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9080078.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: In Portugal unter der Nr. 373184 für Waren der Klasse 20 eingetragene Wortmarke "NOBEL".

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

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