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Urteil des Gerichts vom 19. September 2012 - Fraas/HABM (Karomuster in rosa, violett, beige und dunkelgrau)

(Rechtssache T-31/11)

(Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die ein Karomuster in rosa, violett, beige und dunkelgrau darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, Art. 75 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: V. Fraas GmbH (Helmbrechts-Wüstenselbitz, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Kunze und G. Würtenberger)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Schmidt, dann D. Walicka)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 15. November 2010 (Sache R 1284/2010-4) über die Anmeldung eines Bildzeichens, das ein Karomuster in rosa, violett, beige und dunkelgrau darstellt, als Gemeinschaftsmarke

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die V. Fraas GmbH trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 72 vom 5.3.2011.