Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 12. Mai 2010 - Reagens/Kommission
(Rechtssache T-30/10 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb - Entscheidung der Kommission, mit der eine Geldbuße verhängt wird - Bankbürgschaft - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Finanzieller Schaden - Keine außergewöhnlichen Umstände - Fehlende Dringlichkeit)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Antragstellerin: Reagens SpA (San Giorgio di Piano, Italien) (Prozessbevollmächtigte: B. O'Connor, Solicitor, Rechtsanwälte L. Toffoletti, D. Gullo und E. De Giorgi)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Bourke und F. Ronkes Agerbeek)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung der Kommission vom 11. November 2009 in einem Verfahren nach Art. 81 [EG] und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38.589 - Wärmestabilisatoren)
Tenor
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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