Language of document : ECLI:EU:T:2014:904





Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 16. Oktober 2014 –
Chatziioannou/Kommission und EZB

(Rechtssache T‑330/13)

„Nichtigkeitsklage – Hilfsprogramm für die Stabilität Zyperns – Erklärung der Eurogruppe zur Umstrukturierung des Bankensektors in Zypern – Fehlerhafte Bezeichnung der Beklagten in der Klageschrift – Unzulässigkeit“

1.                     Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Bestimmung der Beklagten – Ohne Fehler seitens der Klägerin erfolgte Bezeichnung einer Person, die nicht Urheber der angefochtenen Handlung ist, als Beklagte – Unzulässigkeit – Grenzen – Gesichtspunkte, die unmissverständlich die Feststellung der Beklagten erlauben (Art. 263 Abs. 1 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 21; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 36)

2.                     Wirtschafts- und Währungspolitik – Währungspolitik – Koordinierung der Währungspolitik – Informelles Treffen der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, innerhalb der Eurogruppe – Selbständige Einheit – Zurechnung der angenommenen Erklärungen an die Kommission oder die Europäische Zentralbank – Ausschluss (Art. 137 AEUV; Protokoll Nr. 14 im Anhang zum EU-Vertrag und AEU-Vertrag) (vgl. Rn. 39, 41-45)

3.                     Wirtschafts- und Währungspolitik – Wirtschaftspolitik – Koordinierung der Wirtschaftspolitik – Europäischer Stabilitätsmechanismus – Möglichkeit für die Kommission und die Europäische Zentralbank, Kontrollbefugnisse auszuüben – Ausschluss (Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus, Art. 1, 2 und 32 Abs. 2) (vgl. Rn. 47, 48)

4.                     Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen – Beurteilung dieser Wirkung nach dem Sachgehalt der Handlung – Von der Eurogruppe angenommene Erklärungen – Ausschluss (Art. 137 AEUV und 263 Abs. 1 AEUV; Protokoll Nr. 14 im Anhang zum EU-Vertrag und AEU-Vertrag) (vgl. Rn. 51-53, 60)

5.                     Nichtigkeitsklage – Zuständigkeit des Unionsrichters – Antrag auf Erlass eines Feststellungsurteils – Unzulässigkeit (Art. 263 AEUV) (vgl. Rn. 64)

Objet

Klage auf Nichtigerklärung der Erklärung der Eurogruppe vom 25. März 2013, die insbesondere die Umstrukturierung des Bankensektors in Zypern betrifft

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Frau Lella Chatziioannou trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank (EZB).