Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 16. Oktober 2014 –
Chatziioannou/Kommission und EZB
(Rechtssache T‑330/13)
„Nichtigkeitsklage – Hilfsprogramm für die Stabilität Zyperns – Erklärung der Eurogruppe zur Umstrukturierung des Bankensektors in Zypern – Fehlerhafte Bezeichnung der Beklagten in der Klageschrift – Unzulässigkeit“
1. Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Bestimmung der Beklagten – Ohne Fehler seitens der Klägerin erfolgte Bezeichnung einer Person, die nicht Urheber der angefochtenen Handlung ist, als Beklagte – Unzulässigkeit – Grenzen – Gesichtspunkte, die unmissverständlich die Feststellung der Beklagten erlauben (Art. 263 Abs. 1 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 21; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 36)
2. Wirtschafts- und Währungspolitik – Währungspolitik – Koordinierung der Währungspolitik – Informelles Treffen der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, innerhalb der Eurogruppe – Selbständige Einheit – Zurechnung der angenommenen Erklärungen an die Kommission oder die Europäische Zentralbank – Ausschluss (Art. 137 AEUV; Protokoll Nr. 14 im Anhang zum EU-Vertrag und AEU-Vertrag) (vgl. Rn. 39, 41-45)
3. Wirtschafts- und Währungspolitik – Wirtschaftspolitik – Koordinierung der Wirtschaftspolitik – Europäischer Stabilitätsmechanismus – Möglichkeit für die Kommission und die Europäische Zentralbank, Kontrollbefugnisse auszuüben – Ausschluss (Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus, Art. 1, 2 und 32 Abs. 2) (vgl. Rn. 47, 48)
4. Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen – Beurteilung dieser Wirkung nach dem Sachgehalt der Handlung – Von der Eurogruppe angenommene Erklärungen – Ausschluss (Art. 137 AEUV und 263 Abs. 1 AEUV; Protokoll Nr. 14 im Anhang zum EU-Vertrag und AEU-Vertrag) (vgl. Rn. 51-53, 60)
5. Nichtigkeitsklage – Zuständigkeit des Unionsrichters – Antrag auf Erlass eines Feststellungsurteils – Unzulässigkeit (Art. 263 AEUV) (vgl. Rn. 64)
Objet
| Klage auf Nichtigerklärung der Erklärung der Eurogruppe vom 25. März 2013, die insbesondere die Umstrukturierung des Bankensektors in Zypern betrifft |
Tenor
1. | | Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. |
2. | | Frau Lella Chatziioannou trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank (EZB). |