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Klage, eingereicht am 21. Februar 2013 - Othman/Rat

(Rechtssache T-109/13)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Razan Othman (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Ruchat)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerin beantragt,

ihre Klage für zulässig und begründet zu erklären;

infolgedessen den Beschluss 2012/739/GASP vom 29. November 2012 sowie die Verordnung (EU) Nr. 1117/2012 vom 29. November 2012 und deren nachfolgende Durchführungsmaßnahmen für nichtig zu erklären, soweit sie davon betroffen ist;

dem Rat der Europäischen Union die Kosten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Rechtszug aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht die Klägerin drei Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-432/11, Makhlouf/Rat geltend gemachten Klagegründen identisch oder diesen ähnlich sind.

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1 - ABl. 2011, C 290, S. 13.