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Klage, eingereicht am 24. Mai 2012 - National Trust for Scotland/HABM - Comhairle na Eilean Siar (ST KILDA)

(Rechtssache T-222/12)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: National Trust for Scotland (Edinburgh, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: J. MacKenzie, Solicitor)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Comhairle na Eilean Siar (Isle of Lewis, Vereinigtes Königreich)

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 26. März 2012 in der Sache R 310/2011-4 insgesamt aufzuheben und die Anmeldung zurückzuweisen;

dem HABM und jedem anderen, der dem vorliegenden Klageverfahren beitritt, die eigenen Kosten und die Kosten, die dem Kläger in diesem Verfahren entstanden sind und die des Verfahrens vor der Beschwerdekammer, aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "ST KILDA" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 39, 41 und 43 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8 283 871.

Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Kläger.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Der Widerspruch war gestützt auf Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, insbesondere auf eine im Vereinigten Königreich geschützte nicht eingetragene Marke, sowie auf Bemerkungen Dritter nach Art. 40 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe:

-    Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates;

-    Verstoß gegen Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

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