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Klage, eingereicht am 28. Mai 2012 - Saobraćajni institut CIP/Kommission

(Rechtssache T-219/12)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Saobraćajni institut CIP d.o.o. (Belgrad, Serbien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Lojpur)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die am 27. März 2012 veröffentlichte Ausschreibung betreffend die Vorbereitung der technischen Dokumentation für das Projekt zur Modernisierung von Eisenbahnstrecken "Ausbau und Modernisierung des bestehenden Eisenbahnkorridors Xb, Abschnitt Novi Sad (ausgenommen die Kreuzung)-Subotica-ungarische Grenze" in Übereinstimmung mit den EU-Interoperabilitätsstandards und den AGC-, AGTC- und SEECP-Abkommen (ABl. 2012/S 60-096517), in der die Klägerin von der Teilnahme ausgeschlossen wurde, für nichtig zu erklären;

ihr Ersatz für den entstandenen Vermögensschaden zuzusprechen;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht die Klägerin drei Klagegründe geltend.

Erster Klagegrund:

Es habe keinen rechtlichen Grund dafür gegeben, die Klägerin von vornherein von der Teilnahme an der fraglichen Ausschreibung auszuschließen, da es keinen Interessenkonflikt gegeben habe.

Zweiter Klagegrund:

Der Ausschluss der Klägerin von der Ausschreibung sei unvereinbar mit der IPA-Verordnung.

Dritter Klagegrund:

Die Bedingungen für den Zuschlag des Auftrags seien rechtswidrig gewesen.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) (ABl. L 210, S. 82).