Language of document : ECLI:EU:T:2014:25





Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 23. Januar 2014 – Sunrider/HABM – Nannerl (SUN FRESH)

(Rechtssache T‑221/12)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke SUN FRESH – Ältere Gemeinschaftsmarke, ältere Benelux-Marke und ältere nationale Wort- und Bildmarken SUNNY FRESH, SUNRIDER SUNNY FRESH und SUNNYFRESH – Relatives Eintragungshindernis – Nachweis der ernsthaften Benutzung der älteren Marken – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 58-60)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 61, 62)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 26. März 2012 (Sache R 2401/2010‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen The Sunrider Corporation und der Nannerl GmbH & Co. KG

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

The Sunrider Corporation trägt die Kosten.