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Urteil des Gerichts vom 16. September 2013 – Ecoceane/EMSA

(Rechtssache T-518/09)1

(Ausschreibung öffentlicher Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Bereitschaftsschiffe für Ölunfallbekämpfung – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Begründungspflicht – Gleichbehandlung – Transparenz – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Außervertragliche Haftung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Ecoceane (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin S. Spalter)

Beklagte: Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) (Prozessbevollmächtigter: J. Menze im Beistand von Rechtsanwalt J. Stuyck)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der EMSA vom 28. Oktober 2009, mit der das von der Klägerin im Rahmen der Ausschreibung EMSA/NEG/1/2009 über den Abschluss von Dienstleistungsaufträgen betreffend Bereitschaftsschiffe für Ölunfallbekämpfung (Los Nr. 2: Atlantik/Kanal) abgegebene Angebot abgelehnt wurde, und der Entscheidung den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben, sowie auf Schadensersatz

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Ecoceane trägt ihre eigenen Kosten und die der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA).

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1     ABl. C 80 vom 27.3.2010.