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Beschluss des Gerichts vom 18. Oktober 2010 - Marcuccio/Kommission

(Rechtssache T-516/09 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Ablehnung eines Antrags auf Durchführung einer Untersuchung - Weigerung eines Organs, eine Entscheidung zu übersetzen - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 7. Oktober 2009, Marcuccio/Kommission (F-122/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Luigi Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und die der Kommission durch das vorliegende Verfahren entstandenen Kosten.

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1 - ABl. C 51 vom 27.2.2010.