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Urteil des Gerichts vom 13. September 2013 – Fri-El Acerra/Kommission

(Rechtssache T-551/10)1

(Staatliche Beihilfen – Subvention für den Rückkauf und die Umwandlung eines Heizkraftwerks in ein mit Biokraftstoff befeuertes Kraftwerk – Beschluss, mit der die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wurde – Zeitliche Anwendung der Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung – Vertrauensschutz – Anreizwirkung)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Fri-El Acerra Srl (Acerra, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Todino und P. Fattori)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Grespan und P. Manzini)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/110/EU der Europäischen Kommission vom 15. September 2010 über die Staatliche Beihilfe Nr. C 8/2009 (ex N 357/08), die Italien zugunsten des Unternehmens Fri-El Acerra s.r.l. gewähren will (ABl. 2011, L 46, S. 28)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Fri-El Acerra Srl trägt die Kosten.

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1     ABl. C 30 vom 29.1.2011.