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Klage, eingereicht am 3. Februar 2009 - Ifemy's Holding GmbH / HABM - Dada & Co Kids Srl (Dada & Co kids)

(Rechtssache T-50/09)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Ifemy's Holding GmbH (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. G. Augustinowski)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Dada & Co Kids Srl (Prato, Italien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 27. November 2008 in der Sache R 911/2008-4 aufzuheben;

dem Harmonisierungsamt die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "Dada & Co. kids" für Waren der Klasse 25.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene deutsche Wortmarke "DADA" (Nr. 30 114 449) für Waren der Klasse 25.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstöße gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, des fairen Wettbewerbs und der Rechtsstaatlichkeit, wie sie in Art. 2 und 3 EG zum Ausdruck kommen, sowie gegen die Art. 43 und 80 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 des Rates und die Regeln 50 Abs. 2 und 80 Abs. 2 der Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission1, da die Beschwerdekammer die Entscheidung der Widerspruchsabteilung, die den falschen Anmelder benannt habe, nicht aufgehoben und ferner zu Unrecht befunden habe, dass der Klägerin vor der Widerspruchsabteilung ausreichend Gelegenheit zur Vorlage der erforderlichen Beweise gegeben worden sei.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission vom 13. Dezember 1995 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 303, S. 1).