Language of document : ECLI:EU:T:2015:352





Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 3. Juni 2015 –
Lithomex/HABM – Glaubrecht Stingel (LITHOFIX)

(Rechtssache T‑273/14)

„Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftswortmarke LITHOFIX – Ältere nationale und internationale Wortmarke LITHOFIN – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Ähnlichkeit der Waren – Keine Verpflichtung zur Prüfung aller von der älteren Marke erfassten Waren – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 14, 15, 46)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarken LITHOFIX und LITHOFIN (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 17, 33, 44, 45, 51)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 19‑21, 30)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Einreichung der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke – Angabe der von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen – Erfordernisse der Klarheit und der Deutlichkeit – Bestimmung des Schutzumfangs der Marke durch die zuständigen Behörden und die Wirtschaftsteilnehmer (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 26 Abs. 1 Buchst. c; Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission, Art. 1 Regel 2 Abs. 2) (vgl. Rn. 27)

5.                     Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften – Widerspruchsverfahren – Nicht rechtzeitig vorgebrachte Tatsachen und Beweise – Berücksichtigung – Ermessen des Amtes (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 76) (vgl. Rn. 37, 38)

6.                     Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften – Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen – Widerspruchsverfahren – Auf das Vorbringen beschränkte Prüfung – Prüfung einer Rechtsfrage von Amts wegen – Voraussetzung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 76 Abs. 1) (vgl. Rn. 39)

7.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Geringe Unterscheidungskraft der älteren Marke – Auswirkung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 50)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des HABM vom 17. Februar 2014 (Sache R 2280/2012‑5) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Glaubrecht Stingel GmbH & Co. KG und der Lithomex ApS

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Lithomex ApS trägt die Kosten.