Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 3. Juni 2015 –
Lithomex/HABM – Glaubrecht Stingel (LITHOFIX)
(Rechtssache T‑273/14)
„Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftswortmarke LITHOFIX – Ältere nationale und internationale Wortmarke LITHOFIN – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Ähnlichkeit der Waren – Keine Verpflichtung zur Prüfung aller von der älteren Marke erfassten Waren – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 14, 15, 46)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarken LITHOFIX und LITHOFIN (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 17, 33, 44, 45, 51)
3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 19‑21, 30)
4. Gemeinschaftsmarke – Einreichung der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke – Angabe der von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen – Erfordernisse der Klarheit und der Deutlichkeit – Bestimmung des Schutzumfangs der Marke durch die zuständigen Behörden und die Wirtschaftsteilnehmer (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 26 Abs. 1 Buchst. c; Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission, Art. 1 Regel 2 Abs. 2) (vgl. Rn. 27)
5. Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften – Widerspruchsverfahren – Nicht rechtzeitig vorgebrachte Tatsachen und Beweise – Berücksichtigung – Ermessen des Amtes (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 76) (vgl. Rn. 37, 38)
6. Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften – Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen – Widerspruchsverfahren – Auf das Vorbringen beschränkte Prüfung – Prüfung einer Rechtsfrage von Amts wegen – Voraussetzung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 76 Abs. 1) (vgl. Rn. 39)
7. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Geringe Unterscheidungskraft der älteren Marke – Auswirkung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 50)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des HABM vom 17. Februar 2014 (Sache R 2280/2012‑5) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Glaubrecht Stingel GmbH & Co. KG und der Lithomex ApS |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die Lithomex ApS trägt die Kosten. |