Language of document : ECLI:EU:T:2016:252

Vorläufige Fassung





Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 28. April 2016 –

Zehnder Group International/EUIPO – Stiebel Eltron (comfotherm)

(Rechtssache T‑267/14)

„Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionswortmarke comfotherm – Ältere nationale Wortmarke KOMFOTHERM – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Waren – Maßgebliche Verkehrskreise – Wechselwirkung der Kriterien“

1.                     Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 53 Abs. 1 Buchst. a) (vgl. Rn. 22, 68, 69)

2.                     Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise – Grad der Aufmerksamkeit des Publikums (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 24, 25, 43, 44)

3.                     Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarken comfotherm und KOMFOTHERM (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 53 Abs. 1 Buchst. a) (vgl. Rn. 26, 39, 45, 52, 66, 71)

4.                     Unionsmarke – Anmeldung einer Unionsmarke – Angabe der von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen – Erfordernisse der Klarheit und der Deutlichkeit – Bestimmung des Schutzumfangs der Marke durch die zuständigen Behörden und die Wirtschaftsteilnehmer (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 26 Abs. 1 Buchst. c; Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission, Art. 1 Regel 2 Abs. 2) (vgl. Rn. 34)

5.                     Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 50, 55, 63)

6.                     Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Überlappung zwischen zwei Kategorien von Waren oder Dienstleistungen mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 57)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 21. Februar 2014 (Sache R 1318/2013‑4) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Stiebel Eltron GmbH & Co. KG und der Zehnder Group International AG

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Zehnder Group International AG trägt die Kosten.