Language of document : ECLI:EU:F:2007:154

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST

10. September 2007

Rechtssache F-83/07 R

Brigitte Zangerl-Posselt

gegen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

„Öffentlicher Dienst – Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes –Auswahlverfahren – Nichtzulassung zu den Prüfungen – Antrag auf einstweilige Anordnung – Keine Dringlichkeit“

Gegenstand : Antrag nach den Art. 242 EG, 243 EG, 157 EA und 158 EA auf Verpflichtung der Kommission, die Antragstellerin, die sich um die Teilnahme an dem vom Amt für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (EPSO) zur Bildung einer Einstellungsreserve von Assistentinnen und Assistenten deutscher Sprache durchgeführten allgemeinen Auswahlverfahren EPSO/AST/27/06 beworben hat, vorläufig zu den Prüfungen des Auswahlverfahrens zuzulassen

Entscheidung : Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Leitsätze

1.      Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – Anordnungen, die der Entscheidung zur Hauptsache nicht vorgreifen – Antrag auf vorläufige Zulassung zu den Prüfungen eines Auswahlverfahrens – Nicht erfüllte Voraussetzung

(Art. 242 EG und 243 EG ; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2)

2.      Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Voraussetzungen für die Gewährung – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Ablehnung einer Bewerbung für ein Auswahlverfahren – Fehlen

(Art. 242 EG ; Verfahrensordnung des Gerichts,Art. 104 § 2)