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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 24. Januar 2011 - Rubinetterie Teorema/Kommission

(Rechtssache T-370/10 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb - Beschluss der Kommission, mit dem eine Geldbuße verhängt wird - Bankbürgschaft - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Finanzieller Schaden - Keine außergewöhnlichen Umstände - Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Antragstellerin: Rubinetterie Teorema SpA (Flero, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Cavani, M. di Muro und P. Preda)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Antoniadis, F. Castillo de la Torre und L. Malferrari)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses K(2010) 4185 endg. der Kommission vom 23. Juni 2010 in einem Verfahren nach Art. 101 [AEUV] und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/39092 - Badezimmerausstattungen)

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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