Klage, eingereicht am 5. September 2014 – ZZ und ZZ/Rat
(Rechtssache F-91/14)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ und ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. de Abreu Caldas und M. de Abreu Caldas)
Beklagter: Rat
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Nichtigerklärung der Entscheidungen über die Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen der Kläger auf das Versorgungssystem der Union unter Anwendung der neuen allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu den Art. 11 und 12 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts
Anträge
Die Kläger beantragen,
die Entscheidung, mit der die Anrechnung der von der ersten Klägerin vor ihrem Eintritt in den Dienst des Rates erworbenen Ruhegehaltsansprüche berechnet wurde, und die Entscheidung, mit der die Anzahl der vom zweiten Kläger gemäß Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts erworbenen ruhegehaltsfähigen Dienstjahre endgültig festgelegt wurde, für nichtig zu erklären;
dem Rat die Kosten aufzuerlegen.