Language of document : ECLI:EU:T:2012:432





Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 18. September 2012 –
Scandic Distilleries/HABM – Bürgerbräu, Röhm & Söhne (BÜRGER)

(Rechtssache T‑460/11)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke BÜRGER – Ältere Gemeinschaftswortmarke Bürgerbräu – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe – In der Klageschrift nicht dargestellte Gründe – Pauschale Verweisung auf andere, der Klageschrift als Anlage beigefügte Schriftstücke (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 16‑17)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 25‑28)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke BÜRGER und Wortmarke Bürgerbräu (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 30‑64)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Mai 2011 (Sache R 1962/2010‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Bürgerbräu, August Röhm & Söhne KG und der Scandic Distilleries SA

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Scandic Distilleries SA trägt die Kosten.