Language of document :

Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sąd Administracyjny (Polen), eingereicht am 23. November 2023 – JC-T, MT/Wojewoda Mazowiecki

(Rechtssache C-713/23, Wojewoda Mazowiecki)

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Naczelny Sąd Administracyjny

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: JC-T, MT

Andere Partei des Verfahrens: Wojewoda Mazowiecki

Vorlagefrage

Sind Art. 20 Abs. 2 Buchst. a und Art. 21 Abs. 1 AEUV in Verbindung mit Art. 7 und Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG1 dahin auszulegen, dass sie dem entgegenstehen, dass die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit ein Unionsbürger besitzt, der mit einem anderen Unionsbürger (einer Person gleichen Geschlechts) eine Ehe in einem der Mitgliedstaaten nach dessen Recht geschlossen hat, sich weigern können, diese Heiratsurkunde anzuerkennen und sie im Wege einer Umschreibung in das nationale Personenstandsregister zu übertragen, so dass diese Personen daran gehindert werden, sich in diesem Staat in diesem Personenstand und unter demselben Familiennamen aufzuhalten, weil das Recht des Aufnahmestaats keine Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts vorsieht?

____________

1 ABl. 2004, L 158, S. 77.