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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 10. Juni 2009 - Procter & Gamble/HABM - Bayer (LIVENSA)

(Rechtssache T-159/08)1

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Rücknahme des Widerspruchs - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: The Procter & Gamble Company (Cincinnati, USA) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin K. Sandberg)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: D. Botis)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Bayer AG (Leverkusen, Deutschland)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Februar 2008 (Sache R 960/2007-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Bayer AG und The Procter & Gamble Company

Tenor

Die Hauptsache ist erledigt.

Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des HABM.

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1 - ABl. C 171 vom 5.7.2008.