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Beschluss des Gerichts vom 14. Dezember 2012 - Dectane/HABM - Hella (DAYLINE)

(Rechtssache T-463/11)

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Rücknahme des Widerspruchs - Erledigung)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Dectane GmbH (Leipzig, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Ehrlinger und T. Hagen)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: zunächst K. Klüpfel, dann K. Klüpfel und D. Botis)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Hella KGaA Hueck & Co. (Lippstadt, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Schnekenbühl)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Juni 2011 (Sache R 1231/2010-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Hella KGaA Hueck & Co. und der Dectane GmbH

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Klägerin und die Streithelferin tragen ihre eigenen Kosten sowie jeweils die Hälfte der Kosten des Beklagten.

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1 - ABl. C 298 vom 8.10.2011.