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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 16. Juni 2011 - Nolin/Kommission

(Rechtssache F-82/10)

(Öffentlicher Dienst - Jährliche Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Michel Nolin (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Velardo)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und D. Martin)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung der im Rahmen der jährlichen Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten auf der Grundlage der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1296/2009 des Rates vom 23. Dezember 2009 erstellten berichtigten Gehaltsabrechnung des Klägers für den Zeitraum von Juli bis Dezember 2009 und seiner Gehaltsabrechnung 01/2010

Tenor des Beschlusses

Der Rechtsstreit in der Rechtssache F-82/10, Nolin/Kommission, ist in der Hauptsache erledigt.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 13 vom 15.1.2011, S. 38.