Language of document : ECLI:EU:T:2014:583





Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 26. Juni 2014 –
Quimitécnica.com und de Mello/Kommission

(Rechtssache T‑564/10)

„Wettbewerb – Kartelle – Europäischer Markt der Futterphosphate – Geldbußen – Ratenzahlung – Entscheidung der Kommission, mit der die Stellung einer Bankgarantie angeordnet wird – Begründungspflicht – Verhältnismäßigkeit“

1.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Wettbewerbsrechtliche Entscheidung der Kommission, mit der eine positive Entscheidung über den Antrag auf Ratenzahlung der Geldbuße von der Stellung einer Bankgarantie abhängig gemacht wird (Art. 296 AEUV) (vgl. Rn. 42‑44)

2.                     Unionsrecht – Grundsätze – Verhältnismäßigkeit – Tragweite – Ermessen des Unionsgesetzgebers – Gerichtliche Überprüfung – Grenzen (vgl. Rn. 55, 56)

3.                     Wettbewerb – Geldbußen – Ermessen der Kommission – Umfang – Befugnis zur Festlegung der Zahlungsmodalitäten der Geldbußen – Forderung einer Bankgarantie, die von einer Bank mit einem langfristigen „AA“‑Rating stammt – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 85) (vgl. Rn. 58‑63, 65, 66)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung, die im Schreiben des Rechnungsführers der Kommission vom 8. Oktober 2010 betreffend die Zahlung der mit der Entscheidung K (2010) 5004 endg. der Kommission vom 20. Juli 2010 in einem Verfahren nach Artikel 101 AEUV und Artikel 53 des EWR‑Abkommens (Sache COMP/38.866 – Futterphosphate) gegen die Klägerinnen verhängten Geldbuße enthalten sein soll, soweit darin die Stellung einer Bankgarantie durch eine Bank mit einem langfristigen AA-Rating verlangt wird, damit dem Antrag auf Ratenzahlung der Geldbuße stattgegeben wird

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Quimitécnica.com – Comércio e Indústria Química, SA und die José de Mello – Sociedade Gestora de Participações Sociais, SA tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.