Language of document :

Klage, eingereicht am 10. Oktober 2011 - Fundação Calouste Gulbenkian/HABM - Gulbenkian (GULBENKIAN)

(Rechtssache T-541/11)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Fundação Calouste Gulbenkian (Lissabon, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Marín Raigal, P. López Ronda und G. Macias Bonilla)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Micael Gulbenkian (Oeiras, Portugal)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 15. Juli 2011 in der Sache R 1436/2010-2 aufzuheben;

die im Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vorgelegten Unterlagen in Bezug auf die Bekanntheit der älteren Marke zu überprüfen und zu berücksichtigen, hilfsweise den Beklagten zu verurteilen, eine neue Entscheidung unter Berücksichtigung dieser Unterlagen zu erlassen;

dem Widerspruch der Klägerin insgesamt stattzugeben;

das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) zu verurteilen, die Anmeldung Nr. 4 724 647 der in Rede stehenden Gemeinschaftswortmarke "GULBENKIAN" für sämtliche Waren und Dienstleistungen in den Klassen 4, 33, 35, 36, 37, 41, 42 und 44 zurückzuweisen;

dem Beklagten die Kosten der Klägerin im vorliegenden Verfahren aufzuerlegen und

dem anderen Beteiligten, falls er dem Verfahren vor dem Gericht beitritt, die Kosten des vorliegenden Verfahrens und die Kosten der Klägerin in den Verfahren vor dem Amt (Widerspruch und Beschwerde) aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "GULBENKIAN" für u a. Waren und Dienstleistungen in den Klassen 4, 33, 35, 36, 37 und 42 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 4 724 647.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: In Portugal bekannte Marke "Fundação Calouste Gulbenkian" für "Künste (Bildende Künste und Musik); Wohlfahrt (Gesundheit und menschliche Entwicklung); Wissenschaft (Forschung und Förderung); Bildung (Unterstützung und Entwicklung); technische und Managementdienstleistungen im Zusammenhang mit der Erdölindustrie", Unternehmensbezeichnung "Fundação Calouste Gulbenkian", verwendet für "Künste (Bildende Künste und Musik); Wohlfahrt (Gesundheit und menschliche Entwicklung); Wissenschaft (Forschung und Förderung); Bildung (Unterstützung und Entwicklung); technische und Managementdienstleistungen im Zusammenhang mit der Erdölindustrie", und Bildzeichen "Fundação Calouste Gulbenkian" (Nrn. 5 351 und 5 352), verwendet für "Künste (Bildende Künste und Musik); Wohlfahrt (Gesundheit und menschliche Entwicklung); Wissenschaft (Forschung und Förderung); Bildung (Unterstützung und Entwicklung); technische und Managementdienstleistungen im Zusammenhang mit der Erdölindustrie".

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Teilweise Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen.

Klagegründe: Verstoß gegen die Art. 8 Abs. 1 Buchst. b, 8 Abs. 4 und 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates und die einschlägige Rechtsprechung, die Beschwerdekammer die verschiedenen bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr zu berücksichtigenden Umstände unrichtig gewürdigt habe.

____________