Klage, eingereicht am 5. Februar 2010 - Reisenthel/HABM - Dynamic Promotion (Stapelkisten und Körbe)
(Rechtssache T-53/10)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Parteien
Kläger: Peter Reisenthel (Gilching, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin E. Aliki Busse)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Dynamic Promotion Co. Ltd (Bangkok, Thailand)
Anträge des Klägers
Die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer vom 6. November 2009 und 10. Dezember 2009, Aktenzeichen R 621/2009-3 aufzuheben;
hilfsweise, dem Kläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren;
dem Beklagtem die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, dessen Nichtigerklärung beantragt wurde: Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 217955-0001 für "Stapelkisten (Cageots, Steigen) und Körbe"
Inhaberin des Gemeinschaftsgeschmacksmusters: Dynamic Promotion Co. Ltd
Antragsteller im Verfahren auf Nichtigerklärung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters: der Kläger
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Zurückweisung des Antrags auf Erklärung der Nichtigkeit
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde als unzulässig
Klagegründe: Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör und unrichtige Ausübung des Ermessenspielraums durch die Beschwerdekammer
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