Language of document :

Klage, eingereicht am 5. Februar 2010 - Reisenthel/HABM - Dynamic Promotion (Stapelkisten und Körbe)

(Rechtssache T-53/10)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Parteien

Kläger: Peter Reisenthel (Gilching, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin E. Aliki Busse)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Dynamic Promotion Co. Ltd (Bangkok, Thailand)

Anträge des Klägers

Die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer vom 6. November 2009 und 10. Dezember 2009, Aktenzeichen R 621/2009-3 aufzuheben;

hilfsweise, dem Kläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren;

dem Beklagtem die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, dessen Nichtigerklärung beantragt wurde: Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 217955-0001 für "Stapelkisten (Cageots, Steigen) und Körbe"

Inhaberin des Gemeinschaftsgeschmacksmusters: Dynamic Promotion Co. Ltd

Antragsteller im Verfahren auf Nichtigerklärung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters: der Kläger

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Zurückweisung des Antrags auf Erklärung der Nichtigkeit

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde als unzulässig

Klagegründe: Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör und unrichtige Ausübung des Ermessenspielraums durch die Beschwerdekammer

____________