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Klage, eingereicht am 13. Oktober 2011 - Deutsche Bank/HABM (Leistung aus Leidenschaft)

(Rechtssache T-539/11)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Deutsche Bank AG (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Lange, T. Götting und G. Hild)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 3. August 2011 in der Sache R 188/2011-4 aufzuheben ;

die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke " Leistung aus Leidenschaft " für Dienstleistungen der Klassen 35, 36 und 38.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, da die betroffene Gemeinschaftsmarke unterscheidungskräftig sei.

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