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Klage, eingereicht am 16. September 2013 – Boston Scientific Neuromodulation/HABM (PRECISION SPECTRA)

(Rechtssache T-497/13)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Boston Scientific Neuromodulation Corp. (Valencia, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Rath und W. Festl-Wietek)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 17. Mai 2013 in der Sache R 2099/2012-5 aufzuheben;

die angemeldete Gemeinschaftsmarke 9 725 912 für eintragungsfähig zu erklären;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „PRECISION SPECTRA“ für Waren der Klassen 9 und 10 – Anmeldung Nr. 9 725 912.

Entscheidung des Prüfers: Teilweise Zurückweisung der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Art. 65 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009.