Klage, eingereicht am 16. September 2013 – Sales & Solutions/HABM – Inceda Holding (Watt)
(Rechtssache T-495/13)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Sales & Solutions (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin K. Gründig-Schnelle)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Inceda Holding (Köln, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Juli 2013 in dem Beschwerdeverfahren R 1193/2012-4 aufzuheben;
der Sreithelferin die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Wortmarke „Watt“ für Dienstleistungen der Klassen 35, 39 und 42 – Gemeinschaftsmarke Nr. 1 090 471
Inhaber der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Inceda Holding
Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Art. 52 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, c und d der Verordnung Nr. 207/2009
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Nichtigerklärung der betroffenen Marke
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.