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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Mediocurso - Estabelecimento de Ensino Particular S. A. gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 1. Juli 2005

(Rechtssache T-251/05)

(Verfahrenssprache: Portugiesisch)

Die Mediocurso - Estabelecimento de Ensino Particular S. A. mit Sitz in Lissabon (Portugal) hat am 1. Juli 2005 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte C. Botelho Moniz und E. Maia Cadete.

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung C(2005) 1236 der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 14. April 2005 "über die Kürzung des der Einrichtung ‚Mediocurso - Estabelecimento de Ensino Particular Lda.' mit der Entscheidung der Kommission C(89) 0570 vom 22. März 1989 gewährten Zuschusses des Europäischen Sozialfonds" für nichtig zu erklären;

der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Verletzung wesentlicher Formvorschriften, da die Formerfordernisse bei dem Entscheidungsverfahren der Kommission nicht eingehalten worden seien und die angefochtene Entscheidung nicht ausreichend begründet worden sei;

Verletzung der Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes, da die angefochtene Entscheidung zu Lasten der Klägerin dem vorher ergangenen Rechtsakt widerspreche, durch den die tatsächliche und buchhalterische Richtigkeit der Angaben der Klägerin in deren Antrag auf Auszahlung des Restbetrags bestätigt worden sei;

offensichtlicher Fehler bei der Würdigung der Belege für die von Mediocurso geltend gemachten Ausgaben;

Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch die rechtliche und tatsächliche Begründung der Kürzung des Zuschusses in der angefochtenen Entscheidung.

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