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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. Juli 2007 - Evropaïki Dynamiki / Kommission

(Rechtssache T-250/05)1

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Vergabeverfahren der Gemeinschaft - Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Sammlung, Produktion und Verteilung elektronischer Veröffentlichungen, insbesondere des Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Gleichbehandlung - Begründungspflicht - Fehlen eines offensichtlichen Beurteilungsfehlers)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Korogiannakis)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Wilderspin und M. Šimerdová)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung des Amtes für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften vom 15. April 2005, das Angebot abzulehnen, das die Klägerin im Rahmen der am 19. November 2004 veröffentlichten Ausschreibung für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Sammlung, Produktion und Verteilung elektronischer Veröffentlichungen, insbesondere des Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. 2004, S 226), eingereicht hatte, und den Auftrag an den erfolgreichen Bieter zu vergeben

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 217 vom 3.9.2005.