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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 6. Juni 2007 - Mediocurso / Kommission

(Verbundene Rechtssachen T-251/05 und T-425/05)1

(ESF - Ausbildungsmaßnahmen - Kürzung des ursprünglich gewährten Zuschusses - Begründung - Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes - Kein offensichtlicher Beurteilungsfehler)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Parteien

Klägerin: Mediocurso - Estabelecimento de Ensino Particular, SA (Lissabon, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Botelho Moniz und E. Maia Cadete)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: P. Andrade und A. Weimar)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung C(2005) 1236 der Kommission vom 14. April 2005 sowie der Entscheidung C(2005) 3557 der Kommission vom 13. September 2005, mit denen der mit der Entscheidung C(89) 0570 vom 22. März 1989 gewährte Zuschuss gekürzt wurde

Tenor

Die Rechtssachen T-251/05 und T-425/05 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 217 vom 3.9.2005.