Language of document : ECLI:EU:T:2007:162





Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 6. Juni 2007 – Mediocurso/Kommission

(Verbundene Rechtssachen T-251/05 und T-425/05)

„ESF – Bildungsmaßnahmen – Kürzung des ursprünglich gewährten Zuschusses – Begründung – Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes – Kein offensichtlicher Beurteilungsfehler“

1.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang (Art. 253 EG) (vgl. Randnrn. 39-42)

2.                     Sozialpolitik – Europäischer Sozialfonds – Zuschüsse zur Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Bildung (Verordnung Nr. 2950/83 des Rates, Art. 5 Abs. 4 und Art. 6 Abs. 1; Beschluss 83/516 des Rates, Art. 2 Abs. 2; Beschluss 83/673 der Kommission, Art. 7) (vgl. Randnrn. 57-59, 61, 67)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung C (2005) 1236 der Kommission vom 14. April 2005 sowie der Entscheidung C (2005) 3557 der Kommission vom 13. September 2005, mit denen die mit der Entscheidung C (89) 0570 vom 22. März 1989 gewährten Zuschüsse gekürzt wurden

Tenor

1.

Die Rechtssachen T-251/05 und T-425/05 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

2.

Die Klagen werden abgewiesen.

3.

Die Klägerin trägt die Kosten.