Language of document : ECLI:EU:T:2007:225





Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007 – Evropaïki Dynamiki/Kommission

(Rechtssache T-250/05)

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren – Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Sammlung, Produktion und Verteilung elektronischer Veröffentlichungen, insbesondere des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Gleichbehandlung – Begründungspflicht – Kein offensichtlicher Beurteilungsfehler“

1.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Ausschreibungsverfahren (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 89 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 45-46)

2.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang (Art. 253 EG; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 68-69, 75, 78)

3.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung (vgl. Randnr. 89)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Amtes für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften vom 15. April 2005, das von der Klägerin im Rahmen der am 19. November 2004 veröffentlichten Ausschreibung für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Sammlung, Produktion und Verteilung elektronischer Veröffentlichungen, insbesondere des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. 2004, S 226), eingereichte Angebot abzulehnen und den Auftrag an den erfolgreichen Bieter zu vergeben

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt die Kosten.