Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 24. September 2015 – Primagaz/HABM – Reeh (PRIMA KLIMA)
(Rechtssache T‑195/14)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke PRIMA KLIMA – Ältere Gemeinschaftsbildmarke PRIMAGAZ – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Maßgebliches Publikum – Ähnlichkeit der Waren und der Dienstleistungen – Ähnlichkeit der Zeichen – Kennzeichnungskraft eines anpreisenden Wortbestandteils – Begrifflicher Vergleich – Kennzeichnungskraft der älteren Marke – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 17, 18)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarken PRIMA KLIMA und PRIMAGAZ (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 22, 23, 94-100)
3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 24, 31, 34)
4. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 38-43, 50)
5. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Geringe Kennzeichnungskraft der älteren Marke – Auswirkung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 94, 97)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Januar 2014 (Sache R 2304/2012-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Compagnie des gaz de pétrole Primagaz SA und Herrn Gerhard Reeh |
Tenor
1. | | Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 7. Januar 2014 (Sache R 2304/2012-1) wird insoweit aufgehoben, als die Beschwerdekammer die bei ihr eingelegte Beschwerde hinsichtlich der Waren „Beleuchtung[s]‑, Heizungs‑, Trocken‑, Lüftungsgeräte; Aktivkohlefilter für den Belüftungsbereich“ zurückgewiesen hat. |
2. | | Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
3. | | Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |