Language of document :

Klage, eingereicht am 22. Februar 2013 - Rot Front/HABM - Rakhat (Маска)

(Rechtssache T-96/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Rot Front OAO (Moskau, Russland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin B. Tērauda)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Rakhat AO (Almaty, Kasachstan)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben,

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die den Wortbestandteil "Маска" enthält, für Waren der Klassen 29 und 30 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9556135.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nicht eingetragene Bildmarke, die die Abbildung einer Tüte mit dem Wortbestandteil "Маска" enthält, für Süßwaren in Griechenland und Deutschland.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

____________