Klage, eingereicht am 11. März 2011 - Stichting Regionaal Opleidingencentrum van Amsterdam/HABM - Investimust (COLLEGE)
(Rechtssache T-165/11)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Stichting Regionaal Opleidingencentrum van Amsterdam (Amsterdam, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R.M.R. van Leeuwen)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Investimust, S.A. (Genf, Schweiz)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 12. Januar 2011 in der Sache R 508/2010-4 aufzuheben;
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Wortmarke COLLEGE für Dienstleistungen der Klassen 39 und 43 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 264 548 9.
Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Klägerin
Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Vorliegen absoluter Nichtigkeitsgründe im Sinne von Art. 52 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates.
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Ablehnung des Antrags auf Nichtigerklärung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 52 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da auch die Beschwerdekammer die im Beschwerdeverfahren vorgelegten Beweise zu Unrecht nicht berücksichtigt habe.
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