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Beschluss des Gerichts vom 20. Oktober 2011 - United Phosphorus/Kommission

(Rechtssache T-95/09)

(Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Napropamid - Nichtaufnahme in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG - Erlass einer späteren Richtlinie - Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: United Phosphorus Ltd (Warrington, Cheshire, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Mereu und K. Van Maldegem)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst L. Parpala und N. B. Rasmussen, dann L. Parpala im Beistand von Rechtsanwalt J. Stuyck)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/902/EG der Kommission vom 7. November 2008 über die Nichtaufnahme von Napropamid in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und die Aufhebung der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Stoff

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 102 vom 1.5.2009.