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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 11. Juni 2009 - Last Minute Network/HABM (LAST MINUTE TOUR)

(Verbundene Rechtssachen T-114/07 und T-115/07)1

(Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftsbildmarke LAST MINUTE TOUR - Ältere nicht eingetragene nationale Marke LASTMINUTE.COM - Relatives Eintragungshindernis - Verweisung auf das für die ältere Marke geltende nationale Recht - Regeln des Common law für die Klage wegen Kennzeichenverletzung [Passing-off-Klage] - Art. 8 Abs. 4 und Art. 52 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 4 und Art. 53 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009])

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Last Minute Network Ltd (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: P. Brownlow, Solicitor, und S. Malynicz, Barrister)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: D. Botis und A. Folliard-Monguiral)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Last Minute Tour SpA (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Caneva und G. Locurto)

Gegenstand

Gemeinschaftsmarke - Anfechtungsklage der Inhaberin der nicht eingetragenen nationalen Wortmarke "LASTMINUTE.COM" für Dienstleistungen der Klassen 39 und 42 gegen die Entscheidung R 256/2006-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 8. Februar 2007, mit der die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung, mit der die Bildmarke "LAST MINUTE TOUR" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 39 und 42 teilweise für nichtig erklärt worden war, aufgehoben und der Antrag der Klägerin auf Nichtigerklärung zurückgewiesen wurde.

Tenor

Die Entscheidungen der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 8. Februar 2007 (Sachen R 256/2006-2 und R 291/2006-2) werden aufgehoben.

Über den zweiten Antrag der Last Minute Network Ltd ist nicht zu entscheiden.

Das HABM trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Last Minute Network Ltd.

Die Last Minute Tour SpA trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 129 vom 9.6.2007.